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Johann Friderich Käysers I. V. L. Abgenöthigter Gegen-Beweiß, Daß die Ehescheidungen In dem natürlichen und geoffenbarten göttlichen Recht nicht gäntzlich verboten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet seyn, folglich auch von einer Christlichen Obrigkeit wohl können und in gewissen Fällen müssen verstattet werden (p. )
Johann Friderich Käysers I. V. L. Abgenöthigter Gegen-Beweiß, Daß die Ehescheidungen In dem natürlichen und geoffenbarten göttlichen Recht nicht gäntzlich verboten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet seyn, folglich auch von einer Christlichen Obrigkeit wohl können und in gewissen Fällen müssen verstattet werden
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Wider Hrn. J. M. Langen, S. Theol. D. & Insp. Primisl. Sogenannten Gründlichen Beweiß, Daß die diuortia oder Ehescheidungen iure naturae verboten seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen statu legali ihren Platz bekommen haben, Zu Beobachtung Seiner Inaugural-Disputation ans Licht gestellet